Begriffsbestimmungen

Gewalt

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gewalt in ihrem 2002 erschienenen Weltbericht „Gewalt und Gesundheit“ wie folgt: Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.

Darauf Bezug nehmend, von wem die Gewalt ausgeht, gliedert sich diese in drei Kategorien:

  • Gewalt gegen die eigene Person (z.B. Selbstverletzung, suizidales Verhalten
     
  • zwischenmenschliche Gewalt: physische und psychische sowie deren Folgen und
     
  • kollektive Gewalt (z.B. durch eine Gruppe)

Gewaltprävention

  • im allgemeinen Sinn:
    Gewaltprävention bezeichnet alle institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung von Gewalt vorbeugen bzw. diese reduzieren. Diese Maßnahmen zielen ab auf die Person selbst, auf die Lebenswelt dieser Adressaten wie auch auf den Kontext der sie tangierenden sozialen Systeme.

Auch für den Bereich der Gewaltprävention lassen sich in Anlehnung an CAPLAN drei Ebenen der primären, sekundären und tertiären Prävention anwenden.

  • Primäre Prävention strebt generell die Verhinderung im Vorfeld an, indem sie gewaltfördernde Bedingungen aufdeckt und verändert bzw. den Adressaten zum adäquaten kompetenten Umgang damit befähigt.
  • Sekundäre Prävention zielt ab auf vorbeugende Maßnahmen bei bereits identifizierten Personengruppen und betreibt sowohl Schadensminderung als auch Kompetenzförderung durch gezielte person-, sozialraum- und institutionsbezogene Programme.
  • Tertiäre Prävention beabsichtigt durch spezifische rehabilitative oder resozialisierende Maßnahmen eine Verhinderung des Rückfalls.

Akzeptiert man diese Differenzierung, so erübrigt sich der Begriff der Intervention als eine eingreifende Maßnahme bei bereits bestehenden Schwierigkeiten.

  • schulische Gewaltprävention im engeren Sinn bezogen auf den Kontext Schule (siehe Maßnahmen)

Ziele von Gewaltprävention

Aktivitäten der Gewaltprävention zielen auf Veränderungen sowohl im personalen als auch im kommunikativen und interaktiven Bereich von Individuen. Angestrebte praktische Ziele der Gewaltpräventionsprogramme sind in der Regel die Stärkung des Selbstkonzeptes, die Reflexion des eigenen Selbst und Stärkung der Persönlichkeit, die Ausbildung sozialer Wahrnehmung, die Schaffung von Konfliktfähigkeit, kontrolliertes Handeln und insgesamt die Vermittlung sozialer Kompetenzen. Langfristig werden eine Vermeidung von Straffälligkeit und soziale Akzeptanz durch sozial integriertes Verhalten der Adressaten angestrebt.

Im Prinzip zielen Gewaltpräventionsprogramme auf die Lebenswelt der Adressaten und deren sozialen Kontext ab, so z.B. auch auf Schulentwicklungsprogramme, da diese versuchen, das gesamte pädagogische Geschehen als pädagogisches Klima zu gestalten, und so indirekt gewaltpräventiv wirksam sein können.

Ein wesentliches Ziel der Gewaltprävention ist auch der Schutz der Allgemeinheit vor potentiellen Straftätern (z.B. Übergriffe, Bedrohungslagen).

Maßnahmen schulischer Gewaltprävention

Maßnahmen der Gewaltprävention beinhalten einerseits ein personbezogenes Arbeiten, als auch die Unterstützung der Gruppe durch gruppenpädagogische Aktivitäten. Sie setzen bei den Erfahrungen und Problemlagen der Jugendlichen an, stellen Selbstentfaltungsmöglichkeiten bereit, vereinbaren und fixieren Veränderungsabsichten.

Allgemeine Prinzipien

  • die Berücksichtigung des systemischen Kontextes
  • die Prozessorientierung
  • der Ansatz bei der Ganzheitlichkeit im Menschenbi
  • die Förderung von Lebenskompetenzen
  • ein klarer Begründungszusammenhang (z.B. von Konflikt – Gewalt)
  • eine gemeinsame Zielbestimmung der Betroffenen
  • Langfristigkeit und Kontinuierlichkeit der Maßnahmen
  • die Einbeziehung des Peer-Ansatzes
  • die Altersgruppen- und geschlechtsspezifische Orientierung und
  • ein möglichst frühzeitiger Präventionsbeginn

 

 
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