(Versetzung, Meldung an die JUWO, Androhung eines Ausschlusses – Probezeit, Suspendierung, Ausschluss)
Formular zur Meldung einer Suspendierung siehe links
Suspendierungsmeldung der Schule in Anlehnung an die Erstmeldung
§ 49 Abs. 1 und 3 SCHUG: Voraussetzung für den Ausschluss eines Schülers an APS: dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums (sofern die Erfüllung der Schulpflicht gesichert ist). Die Schulbehörde erster Instanz hat bei Gefahr im Verzug auszusprechen, dass der Schüler vom weiteren Schulbesuch suspendiert wird (max. 4 Wochen).
Planung der Rückkehr schulpflichtiger Schülerinnen beginnt unmittelbar nach der Suspendierung, nicht erst dann, wenn die Suspendierungszeit abgelaufen ist (Koordination Schule – Schulaufsicht – beteiligte Helfer – Eltern)