Präventive u. schulrechtliche Maßnahmen
- Klassenzusammensetzung nach Möglichkeit im Vorfeld steuern, ebenso die Zuteilung der Lehrpersonen (Übergangsmanagement)
- Verhaltensauffälligkeiten aus juristischer Sicht (Dr. Armin Andergassen) - Rechtsgrundlagen
- schulrechtlich definierte erzieherische Maßnahmen: Ermahnung, Gespräch, Wiedergutmachung, Einladung der Eltern zu einem Gespräch (SCHUG §48)
- Schulrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, wenn alle päd. Maßnahmen und Kooperationsstrategien nicht zielführend waren (Quelle: Schulpsychologie Steiermark)