Präventive u. schulrechtliche Maßnahmen

  • Klassenzusammensetzung nach Möglichkeit im Vorfeld steuern, ebenso die Zuteilung der Lehrpersonen  (Übergangsmanagement)
  • Verhaltensauffälligkeiten aus juristischer Sicht (Dr. Armin Andergassen) - Rechtsgrundlagen
  • schulrechtlich definierte erzieherische Maßnahmen: Ermahnung, Gespräch, Wiedergutmachung, Einladung der Eltern zu einem Gespräch (SCHUG §48)
  • Schulrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, wenn alle päd. Maßnahmen und Kooperationsstrategien nicht zielführend waren (Quelle: Schulpsychologie Steiermark)
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