Schulpflichtverletzung

Schulpflichtverstoß im Pflichtschulalter - 5-Stufenplan

Schulschwänzen entsteht in einem Bedingungsgeflecht aus individuellen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler, Situationsmerkmalen aus Familie und Schule. Zu Beginn jedes Schuljahres ist eine Kommunikations- und Verhaltensvereinbarung zwischen Schülerinnen und Schülern und den klassenführenden Lehrerinnen und Lehrern zu erarbeiten.

Frühe Erkennung und Prävention

Je früher den Ursachen für Schulpflichtverletzung begegnet wird, desto besser kann den Schülerinnen und Schülern geholfen werden, wieder aktiv am Unterricht teilzunehmen und so ihr persönliches Leistungspotential auszuschöpfen. Deshalb sind alle Akteurinnen und Akteure des Schulbetriebes (Schulleiter/innen, Lehrer/innen, Erziehungsberechtigte) angehalten, auch präventiv bei den ersten Anzeichen von Schulpflichtverletzung, wie ersten Fällen von unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht, aktiv zu werden und im Rahmen der Möglichkeiten unterstützende Angebote zu setzen bzw. die Ursachen zu beseitigen.

Definition Schulpflichtverletzung

Um eine einheitliche Entscheidungsgrundlage zu geben, ab wann ein Fall von Schulpflichtverletzung vorliegt, soll diese gesetzlich festgeschrieben werden. Schulpflichtverletzung liegt vor, wenn eine Schülerin/ein Schüler fünf unentschuldigte Fehltage in einem Semester bzw. 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester bzw. drei aufeinander folgende unentschuldigte Fehltage hat.

Information für Schulleiter nachfolgend

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