Suspendierung

Meldung und Vorstellung bei einer Teambesprechung
(z.B. SQM, Schulpsychologie, BL)

  • Erstmeldung an die Schulaufsicht: Problembeschreibung ev. auch mit Berichten
    - Beschreibung des Verhaltens
    - Welche Personen (SchülerIn, LehrerIn) sind an der Problemsituation beteiligt?
    - Was wurde bereits unternommen?
    - Was soll erreicht werden?
    - Welche Personen/Helfer sind bereits involviert?

Schulrechtlich definierte Ordnungsmaßnahmen (SCHUG §47, §48 und §49)

(Versetzung, Meldung an die JUWO, Androhung eines Ausschlusses – Probezeit, Suspendierung, Ausschluss)

Antrag auf Suspendierung  

Formular zur Meldung einer Suspendierung siehe links

Suspendierungsmeldung der Schule in Anlehnung an die Erstmeldung 

§ 49 Abs. 1 und 3 SCHUG: Voraussetzung für den Ausschluss eines Schülers an APS: dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums (sofern die Erfüllung der Schulpflicht gesichert ist). Die Schulbehörde erster Instanz hat bei Gefahr im Verzug auszusprechen, dass der Schüler vom weiteren Schulbesuch suspendiert wird (max. 4 Wochen).

Rückkehr nach erfolgter Suspendierung an die Schule

Planung der Rückkehr schulpflichtiger Schülerinnen beginnt unmittelbar nach der Suspendierung, nicht erst dann, wenn die Suspendierungszeit abgelaufen ist (Koordination Schule – Schulaufsicht – beteiligte Helfer – Eltern)

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